WiesbadenServiceInfo für Vorstände

Info für Vorstände

Veröffentlichungen im Hessischen Kleingärtner

Anträge auf Ehrungen zur Veröffentlichung im Hessischen Kleingärtner werden beim Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. zentral erfasst und an die Redaktion zum Abdruck gesendet.

Eigene Pressebeiträge für den Hessischen Kleingärtner bitte an den Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. senden – gerne mit Foto, jedoch mit einer ausreichend hohen Bildqualität (mind. 1 MB). Bitte keine Beiträge direkt an das Druckhaus Karlsruhe schicken, da diese dort nicht bearbeit und somit nicht veröffentlicht werden.

Es kann vorkommen, dass ihre Presseberichte ggf. wegen Platzmangel nicht zum gewünschten Zeitpunkt erscheinen, daher beachten Sie bitte den Anmeldeschluss der Redaktion.

„Hessischer Kleingärtner"

Termine Redaktionsschluss für das Jahr 2022

   
Ausgaben Termine
Januar  22. November 2021
Februar  20. Dezember 2021
März  24. Januar 2022
April  21. Februar 2022
Mai  21. März 2022
Juni  25. April 2022
Juli/August  23. Mai 2022
September  26. Juli 2022
Oktober  22. August 2022
November  26. September 2022
Dezember  24. Oktober 2022

 

 

Sachschadensmeldungen

Seitens des Kleingartenversicherungsdienstes wurde festgestellt, dass einige Kleingärtner*innen Schadensmeldungen direkt an die Versicherung schicken.  Diese Anzeigen werden dort nicht bearbeitet, sondern mit einiger Verzögerung zurückgeschickt. Für die Beasrbeitung ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner zuständig, der diese nach formaler Prüfung an die Versicherung weiterleitet.

Es wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:

Die Schadensanzeigen sind vom Versicherungsbeauftragten des Vereins zu prüfen, zu unterschrieben und müssen mit dem Vereinsstempel versehen sein.

Adressat der Schadensmeldungen ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. .

Nachfragen über den Verlauf einer Schadensregulierung, bitte erst an den Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner Wiesbaden e. V. stellen.

Für teure Gerätschaften, Bekleidungsstücke etc. ist die Laube kein geeigneter Aufbewahrungsort. Bitten Sie Ihre Mitglieder derartige Gegenstände aus der Laube zu entfernen. Ziel muss es sein, die Schadensumme zu senken und die Versicherungsprämie stabil zu halten.

Bei einer Schadensmeldung müssen Fotos von der Laube und deren Einrichtung gemacht werden, da sich die Schäden so besser dargestellt werden können.

„Quittungen* und die Bestätigung der polizeilichen Anzeige sind der Schadensmeldung beizufügen.

Für die Meldung der Schäden haben Sie max. 6 Wochen Zeit !!!!