Info für Vorstände
Veröffentlichungen im Hessischen Kleingärtner
Anträge auf Ehrungen zur Veröffentlichung im Hessischen Kleingärtner werden beim Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. zentral erfasst und an die Redaktion zum Abdruck gesendet.
Eigene Pressebeiträge für den Hessischen Kleingärtner bitte an den Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. senden – gerne mit Foto, jedoch mit einer ausreichend hohen Bildqualität (mind. 1 MB). Bitte keine Beiträge direkt an das Druckhaus Karlsruhe schicken, da diese dort nicht bearbeit und somit nicht veröffentlicht werden.
Es kann vorkommen, dass ihre Presseberichte ggf. wegen Platzmangel nicht zum gewünschten Zeitpunkt erscheinen, daher beachten Sie bitte den Anmeldeschluss der Redaktion.
„Hessischer Kleingärtner"
Termine Redaktionsschluss für das Jahr 2022
Ausgaben | Termine |
Januar | 22. November 2021 |
Februar | 20. Dezember 2021 |
März | 24. Januar 2022 |
April | 21. Februar 2022 |
Mai | 21. März 2022 |
Juni | 25. April 2022 |
Juli/August | 23. Mai 2022 |
September | 26. Juli 2022 |
Oktober | 22. August 2022 |
November | 26. September 2022 |
Dezember | 24. Oktober 2022 |
Sachschadensmeldungen
Seitens des Kleingartenversicherungsdienstes wurde festgestellt, dass einige Kleingärtner*innen Schadensmeldungen direkt an die Versicherung schicken. Diese Anzeigen werden dort nicht bearbeitet, sondern mit einiger Verzögerung zurückgeschickt. Für die Beasrbeitung ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner zuständig, der diese nach formaler Prüfung an die Versicherung weiterleitet.
Es wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:
Die Schadensanzeigen sind vom Versicherungsbeauftragten des Vereins zu prüfen, zu unterschrieben und müssen mit dem Vereinsstempel versehen sein.
Adressat der Schadensmeldungen ist der Stadt- und Kreisverband Wiesbaden der Kleingärtner e. V. .
Nachfragen über den Verlauf einer Schadensregulierung, bitte erst an den Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner Wiesbaden e. V. stellen.
Für teure Gerätschaften, Bekleidungsstücke etc. ist die Laube kein geeigneter Aufbewahrungsort. Bitten Sie Ihre Mitglieder derartige Gegenstände aus der Laube zu entfernen. Ziel muss es sein, die Schadensumme zu senken und die Versicherungsprämie stabil zu halten.
Bei einer Schadensmeldung müssen Fotos von der Laube und deren Einrichtung gemacht werden, da sich die Schäden so besser dargestellt werden können.
„Quittungen* und die Bestätigung der polizeilichen Anzeige sind der Schadensmeldung beizufügen.
Für die Meldung der Schäden haben Sie max. 6 Wochen Zeit !!!!