Ehrungen
Für Mitglieder, die langjährig in einem Verein sind, besteht die Möglichkeit folgende Ehrung mit Nadel und Urkunde zu beantragen:
Für 25-, 40-, 50-, 65-, und 70jährige Mitgliedschaft.
Auf Antrag stellt der Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. die Auszeichnungen zur Verfügung.
25-jährige Mitgliedschaft
40-jährige Mitgliedschaft
50-jährige Mitgliedschaft
60-jährige Mitgliedschaft
65-jährige Mitgliedschaft
70-jährige Mitgliedschaft
Als Anerkennung und Würdigung der besonderen Leistungen im Kleingartenwesen können verliehen werden
Verbandsabzeichen Silber für besondere Leistungen
Voraussetzung: Das Verbandsabzeichen in Silber für besondere Leistungen mit Urkunde und Nadel kann verliehen werden an Kleingärtner und Kleingärtnerinnen (Vereinsmitglieder) die mindestens 10 Jahre als Vorsitzende/r, Stellv. Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassierer/in oder mindestens 15 Jahre als stellv. Schriftführer/in, Stellv. Kassierer/in, Beisitzer/in, Mitglied des Gesamtvorstandes, Fachberater/in, Fachwart/in, Obmann/Obfrau, Wegewart/in, Wertermittler/in in einem Kleingärtnerverein tätig sind oder waren. Über die Verleihung der Verbandsabzeichen entscheidet der Vorstand des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V.. Verbandsabzeichen Gold für besondere LeistungenVoraussetzung Das Verbandsabzeichen in Gold für besondere Leistungen kann verliehen werden an Kleingärtner und Kleingärtnerinnen (Vereinsmitglieder) die mindestens 15 Jahre als Vorsitzende/r, Stellv. Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassierer/in oder mindestens 15 Jahre als stellv. Schriftführer/in, Stellv. Kassierer/in, Beisitzer/in, Mitglied des Gesamtvorstandes, Fachberater/in, Fachwart/in, Obmann/Obfrau, Wegewart/in, Wertermittler/in in einem Kleingärtnerverein tätig sind oder waren. Ergänzende Voraussetzung ist, dass die erbrachten Leistungen zu sichtbaren Erfolgen im übernommenen Zuständigkeits- bzw. Aufgabenbereich führten. Das Verbandsabzeichen in Gold wird grundsätzlich erst verliehen, wenn der Auszuzeichnende bereits das Verbandsabzeichen in Silber erhalten hat. Über die Verleihung der Verbandsabzeichen entscheidet der Vorstand des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V..
Ehrenplakette des LandesverbandesMit der Ehrenplakette des Landesverbandes können sowohl Mitglieder des Vorstandes/Gesamtvorstandes des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e. V. als auch Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die keiner Kleingärtnerorganisation angehören. Voraussetzung der Verleihung sind besondere Verdienste und Leistungen für das Kleingartenwesen, für die sich die/der zu Ehrende durch ihr/sein Wirken und Streben in anerkennenswerter Weise einsetzt bzw. eingesetzt hat.
Ehrenmedaille des LandesverbandesDie Ehrenmedaille ist eine besondere Auszeichnung für Vorstandsmitglieder, die sich durch herausragende Leistungen in ihren Vorstandsämtern und langjährigen Ausübung dieser Vorstandsarbe4it weit über das übliche Maß hinaus verdient gemacht haben. Sie kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die mindestens 25 Jahre als Vorsitzende/r, Stellv. Vorsitzende/r oder mindestens 30 Jahre3 als Kassierer/in oder Schriftführer/in in einem Kleingärtnerverein, Mitgliedsverband oder dem Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. tätig sind oder waren. Weiterhin ist die erfolgte Auszeichnung mit dem goldenen Verbandsabzeichen in Gold für besondere Leistungen Voraussetzung. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand des Landesverbandes der Kleingärtner e. V. Die Verleihung der Ehrenmedaille erfolgt grundsätzlich zum Landesverbandstag. In einer Laudatio sind die Gründe für die besondere Auszeichnung zu nennen.
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